Austria Cup

4SP012, Skispringen, 05.10.2025, Bischofshofen Laideregg Schanze

Veranstaltung

Region
Österreich
Region Beschreibung
Österreich
Durchführender Verein
Verantwortlicher
SCHÜTZENHOFER Manfred
-
-
Kontaktperson
KRAUTGARTNER Robert
-
-

Bewerb

Sportart
Skispringen
ÖWO SPRL/NK
Disziplin
Skispringen
Genehmigungsnummer
4SP012
Renntyp
ÖSV-Rennen
Ausschreibung
verbandsoffen
Kategorie
Schüler-Bewerb

Durchgänge

Keine Daten vorhanden.
Keine Daten vorhanden.

Termine

Nennbeginn
Mittwoch, 27.08.2025
13:25 Uhr
Nennschluss
Mittwoch, 01.10.2025
15:00 Uhr
Mannschaftsführersitzung
Samstag, 04.10.2025
08:30 Uhr
Bradl Stadion
Startnummernausgabe
Samstag, 04.10.2025
08:30 Uhr
Nach der Mannschaftsführersitzung
Renndatum
Sonntag, 05.10.2025
09:00 Uhr
Siegerehrung
Sonntag, 05.10.2025
17:00 Uhr
Nach dem Wettkampf
Ersatztermin

Jury

Chefkampfrichter OBERNDORFER Horst KR
SK Saalfelden
Wettkampfleiter KRAUTGARTNER Robert KR
SC Bischofshofen
ÖSV/LSV-Vertreter BUDIMAIER Rudolf KR-A
USC Neukirchen

Weitere Mitarbeiter

Schanzenchef
STEININGER Michael KR
Chef der Berechnung
KRAUTGARTNER Michael KR
Chef der Weitenmessung
LAIREITER Wolfgang KR
Wettkampfsekretär
BIRKE Carina KR
Sprungrichter
BIRNBACHER Albert SPR
Sprungrichter
STOCKINGER Franz SPR
Sprungrichter
KUGLITSCH Thomas SPR
Sprungrichter
KOTHLEITNER Hermann SPR
Sprungrichter
POGODA Michael SPR
Anwärter/in Ausbildung
Anwärter/in Ausbildung
Anwärter/in Ausbildung

Klasseneinteilung und Nenngelder

Nr. Bezeichnung Abkürzung Geschl. Nenngeld Zuschlag Offen für Jahrgang
1 Schüler I SCH I m 8,00 0,00 vo 2012 - 2014
2 Schüler II SCH II m 8,00 0,00 vo 2011 - 2012
3 Schüler III SCH III m 8,00 0,00 vo 2010 - 2011
4 Schülerinnen I & II SCH I w 8,00 0,00 vo 2011 - 2014
5 Schülerinnen III SCH III w 8,00 0,00 vo 2010 - 2011
 

Nennung

Wetter

-

Sonstige Informationen

Rennbüro
Bradl Stadion.
Telefon
-
Ergebnistafel
Bradl Stadion.
Hinweis auf Pflichtversicherung
Mitglied Ski Austria.
Verbandsmitgliedschaft
Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des Ski Austria.
Durchführungsbestimmungen
Die Durchführung der Wettkämpfe erfolgt nach den aktuellen Bestimmungen der Wettkampfordnung des Austria-Ski sowie den Durchführungsbestimmungen für den OMV Austria-Cup.
Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des Ski Austria in den ausgeschriebenen Klassen mit Pflichtversicherung. Ski Austria Ausweise sind von jedem Wettkämpfer mitzubringen.
Der durchführende Verein übernimmt keinerlei Haftung für Personen und Sachschäden während des Trainings und der Wettkämpfe.
Der Streckenplan wird auf der offiziellen Anschlagtafel vor Ort ausgehängt.
Eventuelle Proteste sind innerhalb der in der WO des Ski Austria vorgesehenen Frist nur schriftlich und gegen Entrichtung der vorgesehenen Protestgebühr von € 50.- bei einem Mitglied des Kampfgerichtes einzubringen.
Die Mannschaftsführer sind für die Rückgabe der ausgegebenen Startnummern verantwortlich. Für in Verlust geratene Startnummer wird ein Betrag von € 50,00 berechnet.
Durch die Nennung anerkennen alle Teilnehmer: innen bzw. der unterzeichnende Funktionär: innen die Bedingungen dieser Ausschreibung. Mit Abgabe der schriftlichen Nennung wird bestätigt, dass die Teilnehmer: innen versichert und Mitglieder: Innen des Ski Austria sind.
Sonstige Bestimmungen
Anhang Datenschutz

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmern an Veranstaltungen des Vereins.

Aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. der Erfüllung einer vertraglichen bzw. rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. b und c bzw. f DSGVO werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person, soweit diese für die Leistungs/Ergebniserfassung bzw. Ergebnismanagement im Zusammenhang mit der Anmeldung oder Teilnahme an (sportlichen) Veranstaltungen oder Wettkämpfen erforderlich sind, verarbeitet und auch nach Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 89 DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke und berechtigte Interessen des Verantwortlichen gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht.

Information über Ton- und Bildaufnahmen.

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass bei den Veranstaltungen für journalistische Zwecke gemäß § 9 DSG Bild- und Tonaufnahmen hergestellt werden, die in weiterer Folge auch verwertet werden (Fernseh- und Radioübertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Aufnahmen, die ihn während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung darstellen, entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z.B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung seine persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzt.
Zur Einhaltung der derzeit gültigen COVID Maßnahmen ist jeder Verein selbst verantwortlich.
Programmänderungen
Programmänderungen behält sich der durchführende Verein einvernehmlich mit dem Kampfgericht vor. Bei Absage od. Änderungen werden die Vereine ehestmöglich verständigt.

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmern an Veranstaltungen des Vereins

Information über Sportergebnismanagement

Aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. der Erfüllung einer vertraglichen bzw. rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. b und c bzw. f DSGVO werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person, soweit diese für die Leistungs-/Ergebniserfassung bzw. Ergebnismanagement im Zusammenhang mit der Anmeldung oder Teilnahme an (sportlichen) Veranstaltungen oder Wettkämpfen erforderlich sind, verarbeitet und auch nach Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 89 DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke und berechtigte Interessen des Verantwortlichen gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht.

Information über Ton- und Bildaufnahmen

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass bei den Veranstaltungen für journalistische Zwecke gemäß § 9 DSG Bild- und Tonaufnahmen hergestellt werden, die in weiterer Folge auch verwertet werden (Fernseh- und Radioübertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Aufnahmen, die ihn während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung darstellen, entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z.B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung seine persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzt.

Stand 01.09.2020, Quelle: Österreichischer Skiverband.
Weitere Infos: https://www.skiaustria.at/datenschutz

Veröffentlicht von: Salzburger Landes-Skiverband (4400)

Zuletzt geändert von: Salzburger Landes-Skiverband (4400)

Zuletzt geändert am: Montag, 13. Oktober 2025, 09:48 Uhr

2025/26,2025-06-01,2026-05-31
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