Loipi

7LL003, Einzelstart (Klassisch), 15.01.2022, Mellau - Moosloipe


Veranstaltung

Region
Vorarlberg
Region Beschreibung
Vorarlberg
Durchführender Verein
Verantwortlicher
SUTTERLÜTY Herlinde
-
-
-
Kontaktperson
SUTTERLÜTY Herlinde
-
-
-

Bewerb

Sportart
Langlauf
ÖWO Langlauf
Disziplin
Einzelstart (Klassisch)
Genehmigungsnummer
7LL003
Renntyp
ÖSV-Werbelauf
Ausschreibung
landesverbandsoffen
Kategorie
Schüler/Jugend-Bewerb
Keine Daten vorhanden.

Termine

 
 
Datum
Uhrzeit
Ort
Nennbeginn
Montag
,
03.01.2022
,
17:00 Uhr
Nennschluss
Donnerstag
,
13.01.2022
,
19:00 Uhr
Mannschaftsführersitzung
Samstag
,
15.01.2022
,
09:45 Uhr
im Zielgelände
Startnummernausgabe
Samstag
,
15.01.2022
,
09:30 Uhr
bis 10:00 Uhr im Zielgelände
Renndatum
Samstag
,
15.01.2022
,
10:30 Uhr
Siegerehrung
aufgrund Covid nicht möglich
Ersatztermin

Jury

Chefkampfrichter MEUSBURGER Michael KR
SV Mellau
Sportwart  
Wettkampfleiter ÜBELHER Thomas KR
SV Mellau
Streckenchef Sutterlüty Norbert  
Startrichter HÄNSLER Günther KR
SV Mellau
Zielrichter  

Weitere Mitarbeiter

Hauptzeitnehmer
Natter Ludwig
Wettkampfsekretär
Klasseneinteilung und Nenngelder
Nr. Bezeichnung Abkürzung Geschl. Nenngeld Zuschlag Offen für Jahrgang
1 Bambini U7 w 6,00 0,00 ldvo 2015 - 2016
2 Bambini U7 m 6,00 0,00 ldvo 2015 - 2016
3 Kinder 1 K8+K9 w 6,00 0,00 ldvo 2013 - 2014
4 Kinder 1 K8+K9 m 6,00 0,00 ldvo 2013 - 2014
5 Kinder 2 K10+K11 w 6,00 0,00 ldvo 2011 - 2012
6 Kinder 2 K10+K11 m 6,00 0,00 ldvo 2011 - 2012
7 Schüler 1 K12+S13 w 6,00 0,00 ldvo 2009 - 2010
8 Schüler 1 K12+S13 m 6,00 0,00 ldvo 2009 - 2010
9 Schüler 2 S14+S15 w 6,00 0,00 ldvo 2007 - 2008
10 Schüler 2 S14+S15 m 6,00 0,00 ldvo 2007 - 2008
11 offene Klasse OK w 9,00 0,00 ldvo 1901 - 2006
12 offene Klasse OK m 9,00 0,00 ldvo 1901 - 2007
 

Wetter

-

Sonstige Informationen

Durchführungsbestimmungen
ÖSV Covid-19 Präventionskonzept (Auszug)
gemäß Zusammenkünfte im Breitensport gemäß 14, 6. Covid-19-SchuMaV

Jede/r TeilnehmerIn/BesucherIn der Veranstaltung muss die 2G Regel erfüllen und verpflichtet sich mit der Teilnahme an der Veranstaltung zur Einhaltung des sich aus dem Covid-19 Präventionskonzept allenfalls auch für ihn/sie ergebenden Verhaltensregeln und haftet gegenüber dem Veranstalter für deren Einhaltung bzw. hat er/sie diesen im Falle ihrer Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund seines/ihres Verhaltens schad- und klaglos zu halten.

Teilnahmeberechtigung:
1. Teilnahmeberechtigt sind nur jene Personen, die folgende Anforderungen erfüllen:
a. Genesen – bis max. 180 Tage nach Erkrankung
b. Geimpft – vollständige immunisiert mit von der EMA zugelassenen Impfstoffen
c. Kinder bis 12 Jahre sind ohne Test- oder Impfnachweis teilnahmeberechtigt
d. Kinder über 12 Jahre und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, mit komplettem, aktuellen „Ninja-Pass“, in schulfreien Zeiten (Ferien) sind gleichartige Tests und Testintervalle nachzuweisen (Holiday-Ninja-Pass)

Der Nennverantwortliche des jeweiligen Vereines bestätigt mit der Übermittlung der Nennungen an den Veranstalter, dass die Kontrolle der Teilnahmeberechtigung (2G Kontrolle) für jeden
Teilnehmer / Betreuer erfolgt ist.
2-G Kontrolle beim Betreten des Veranstaltungsgeländes

2. Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt für Teilnehmer, Betreuer und Besucher über 12 Jahre eine 2G-Kontrolle – die entsprechenden Nachweise sind vorzuweisen – ohne Nachweis kein Einlass.
3. Registrierung und Kontaktdatenerhebung aller beteiligten Personen (Teilnehmer, Helfer, Betreuer, …) durch den jeweiligen Nennverantwortlichen auf skizeit.at
4. Registrierung nur erlaubt bei entsprechendem Covid-19 Status (2-G)
5. Teilnahmeverbot: bei positivem Covid-19 Test und Symptomen in den letzten 48 Stunden
6. Anreise und Abreise – individuelle Anreise mit Eltern bzw. im Familienverband – Fahrgemeinschaften vermeiden, falls diese unausweichlich sind gleichartige Personenzusammensetzung bei An- und Abreise, FFP2-Maske verpflichtend
7. Einhaltung eines Sicherheitsabstandes in allen Veranstaltungsbereichen
> in Kleingruppen agieren
> Durchmischung von verschiedenen Gruppen vermeiden
8. Tragen von FFP2-Masken (ausgenommen Athleten beim Bewerb)
9. Gesundheitszustand – sollte sich ein Teilnehmer unwohl fühlen oder Covid19-Symptome aufweisen, kontaktieren Sie unverzüglich den Covid-19 Beauftragten der Veranstaltung.

Konsumation von Speisen und Getränken

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird durch den Veranstalter kein Speisen und Getränke angeboten. Jeder Teilnehmer hat für entsprechende Verpflegung selbst zu sorgen.
Sonstige Bestimmungen
Allgemeine Informationen

Die Durchführung der Wettkämpfe erfolgt nach den aktuellen Bestimmungen der Wettkampfordnung des ÖSV sowie den Durchführungsbestimmungen für das Loipi Festival. Der durchführende Verein übernimmt keinerlei Haftung für Personen und Sachschäden während des Trainings und der Wettkämpfe.

Eventuelle Proteste sind innerhalb der in der WO des ÖSV vorgesehenen Frist nur schriftlich und gegen Entrichtung der vorgesehenen Protestgebühr von € 50.- bei einem Mitglied des Kampfgerichtes einzubringen.

Programmänderungen behält sich der Veranstalter gemeinsam mit dem Kampfgericht vor.
Durch die Nennung anerkennt jeder Teilnehmer bzw. der unterzeichnende Funktionär die Bedingungen dieser Ausschreibung.

Mit der Teilnahmeanmeldung wird mit Bezug auf die DSGVO bestätigt, dass Daten, Bilder, Videos vom Rennveranstalter und vom austragenden Verein für die Veröffentlichung im Internet und auf gedruckten Ergebnislisten verwendet werden dürfen.

COVID-Vorsorge:
Es gilt ausnahmslos die am Renntag einzuhaltende COVID Verordnung der österreichischen Bundesregierung oder der Vorarlberger Landesregierung. Die 2-G Regel ist von allen Teilnehmern und Besuchern strikt einzuhalten und wird am Einlass zum Wettkampfgelände kontrolliert.

VERHALTENSREGELN

Hände waschen!
Abstand halten!
Hände desinfizieren!
FFP 2 Maske tragen!

Was ist wichtig?

Eigenverantwortung übernehmen!

• Teilnahmeberechtigt sind nur jene Personen, die 2G erfüllen
• Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Händewaschen, regelmäßige Desinfektion)
• Unnötige Kontakte vermeiden, Sicherheitsabstand einhalten
• Halten Sie einen Abstand von 2 Metern in allen Bereichen
• Tragen von FFP2-Masken für alle (auch Sportler). Z.B. im Start- und Zielbereich
• Im Fall von COVID – 19 Symptomen vor der Veranstaltung, bleiben Sie der Veranstaltung fern.
• Vermeiden von direktem Kontakt mit anderen Teams sowie den Helfern
• Befolgen der Vorschriften des Veranstalters
• Pflichtbewusster Umgang mit Social-Media der SportlerInnen, TrainerInnen und Vereine

Wir appellieren an ALLE, EIGENVERANTWORTUNG zu übernehmen und alle Maßnahmen und Empfehlungen zu beachten, einzuhalten und umzusetzen! Diese Richtlinien werden verwendet, um die Einhaltung der COVID 19 – Maßnahmen zu verwirklichen und zu kontrollieren. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zu Sicherheit anderer Personen müssen die Maßnahmen eingehalten werden.

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmern an Veranstaltungen des Vereins

Information über Sportergebnismanagement

Aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. der Erfüllung einer vertraglichen bzw. rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. b und c bzw. f DSGVO werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person, soweit diese für die Leistungs-/Ergebniserfassung bzw. Ergebnismanagement im Zusammenhang mit der Anmeldung oder Teilnahme an (sportlichen) Veranstaltungen oder Wettkämpfen erforderlich sind, verarbeitet und auch nach Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 89 DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke und berechtigte Interessen des Verantwortlichen gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht.

Information über Ton- und Bildaufnahmen

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass bei den Veranstaltungen für journalistische Zwecke gemäß § 9 DSG Bild- und Tonaufnahmen hergestellt werden, die in weiterer Folge auch verwertet werden (Fernseh- und Radioübertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Aufnahmen, die ihn während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung darstellen, entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z.B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung seine persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzt.

Stand 01.09.2020, Quelle: Österreichischer Skiverband.
Weitere Infos: https://www.oesv.at/datenschutz

Veröffentlicht von: Skiverein Mellau (7039)

Zuletzt geändert von: Vorarlberger Skiverband (7000)

Zuletzt geändert am: Sonntag, 23. Jänner 2022, 18:21 Uhr

2023/24,2023-06-01,2024-05-31
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