49. Blaues Band vom Faaker See

Massenstart (Freistil), 04.08.2013, Faak am See


Veranstaltung

Region
Kärnten
Region Beschreibung
Kärnten
Veranstalter
Durchführender Verein
Verantwortlicher
NICHT Zugeordnet
-
Kontaktperson
-

Bewerb

Sportart
Langlauf
ÖWO Langlauf
Disziplin
Massenstart (Freistil)
Genehmigungsnummer
-
Renntyp
Sonstige
Ausschreibung
Sonstige Rennen
Keine Daten vorhanden.

Termine

 
 
Datum
Uhrzeit
Ort
Nennbeginn
Freitag
,
05.07.2013
,
09:30 Uhr
Nennschluss
Sonntag
,
04.08.2013
,
09:30 Uhr
Mannschaftsführersitzung
Freitag
,
03.08.2012
,
19:00 Uhr
Faak am See
Startnummernausgabe
Renndatum
Sonntag
,
04.08.2013
,
10:00 Uhr
Siegerehrung
Sonntag
,
04.08.2013
,
02:00 Uhr
Faak am See
Ersatztermin

Jury

Chefkampfrichter RASSINGER Bruno  

Weitere Mitarbeiter

Keine weiteren Mitarbeiter vorhanden.
Klasseneinteilung und Nenngelder
Nr. Bezeichnung Abkürzung Geschl. Nenngeld Zuschlag Offen für Jahrgang
1 Kinder KIw w w 6,00 0,00 Sonstige 1998 - 2013
2 Kinder KIm m m 6,00 0,00 Sonstige 1998 - 2013
5 Jugend JGDw w w 6,00 0,00 Sonstige 1994 - 1997
6 Jugend JGDm m m 6,00 0,00 Sonstige 1994 - 1997
7 Elite I ELIm w w 6,00 0,00 Sonstige 1984 - 1993
8 Elite I ELIm m m 6,00 0,00 Sonstige 1984 - 1993
9 Elite II ELIIw w w 6,00 0,00 Sonstige 1974 - 1983
10 Elite II ELIIm m m 6,00 0,00 Sonstige 1974 - 1983
11 Masters I MIw w w 6,00 0,00 Sonstige 1964 - 1973
12 Masters I MIm m m 6,00 0,00 Sonstige 1964 - 1973
13 Masters II MIIw w w 6,00 0,00 Sonstige 1954 - 1963
14 Masters II MIIm m m 6,00 0,00 Sonstige 1954 - 1963
15 Masters 60+ M60w w w 6,00 0,00 Sonstige 1913 - 1953
16 Masters 60+ M60m m m 6,00 0,00 Sonstige 1913 - 1953
 

Nennung

Wetter

-

Sonstige Informationen

Rennbüro
Wasserrettung Nivea Strandbad Faak am See
Telefon
-
Zeitplan der Veranstaltung
Nennungen am Wettkampftag ab 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr
Durch die Bezahlung des Nenngeldes anerkennt der Teilnehmer die allgemeinen Wettkampfbestimmungen und verzichtet auf jegliche, wie auch immer geartete Ersatzleistungen durch den Veranstalter bzw. durchführenden Verein.
Verbandsmitgliedschaft
Es ist keine Verbandsmittgliedschaft erforderlich!
Sonstige Bestimmungen
Wettkampfordnung:
Die Mindestbekleidung bei männlichen Wettkampfteilnehmern ist eine Badehose, beieiblichen
Wettkampfteilnehmerinnen ein einteiliger oder zweiteiliger Badeanzug.

1.0 Erlaubte Ausrüstung
Wettkampfteilnehmer müssen die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Badekappe tragen. Werden zwei Badehauben getragen, so muss die vom Veranstalter gestellte außen getragen werden. Wird diese unabsichtlich während des Schwimmens verloren, erfolgt keine Bestrafung. Goggles (Schwimmbrillen) und Nasenspangen sind erlaubt.

1.1 Unerlaubte Ausrüstung
a) Hilfsmittel wie Flossen und sonstige Fußbekleidungen jeglicher Art, Handschuhe, Paddles, Schnorchel oder Vorrichtungen um im Wasser zu treiben.
b) Kälteschutzanzüge (z.B. Neoprens).
c) die Verwendung von Neoprenteilen (z.B. Hosen usw.) ist nicht gestattet.
d) Die Verwendung von Triathlonanzügen ist nicht gestattet.

1.2 Kälteschutzanzüge (Wetsuits)
F.4.1 Begriffsbestimmung: Unter einem Kälteschutzanzug versteht man eine Ganzkörperschwimmbekleidung (ausgenommen
Kopf, Hände und Füße), welche aus einem Material besteht, das geeignet ist, Wettkampfteilnehmer
beim Schwimmen im kalten Wasser vor Kälte zu schützen (z.B. Neopren o. ä. Materialien). Da diese
Materialien neben ihrer Kälteschutzfunktion auch Auftriebseigenschaften aufweisen (gehen im
Wasser nicht unter) und daher auch eine Schwimmhilfe darstellen, dürfen diese Kälteschutzanzüge nicht verwendet werden.

Der Veranstalter bzw. der durchführende Verein sowie deren Funktionäre, Mitglieder und sonstige am Wettkampf beteiligte Personen lehnen jegliche Haftung für verlorengegangene Gegenstände, Verletzungen oder sonstige nicht den Wettkampf unmittelbar betreffende Ereignisse ab.

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmern an Veranstaltungen des Vereins

Information über Sportergebnismanagement

Aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. der Erfüllung einer vertraglichen bzw. rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. b und c bzw. f DSGVO werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person, soweit diese für die Leistungs-/Ergebniserfassung bzw. Ergebnismanagement im Zusammenhang mit der Anmeldung oder Teilnahme an (sportlichen) Veranstaltungen oder Wettkämpfen erforderlich sind, verarbeitet und auch nach Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 89 DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke und berechtigte Interessen des Verantwortlichen gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht.

Information über Ton- und Bildaufnahmen

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass bei den Veranstaltungen für journalistische Zwecke gemäß § 9 DSG Bild- und Tonaufnahmen hergestellt werden, die in weiterer Folge auch verwertet werden (Fernseh- und Radioübertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Aufnahmen, die ihn während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung darstellen, entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z.B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung seine persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzt.

Stand 01.09.2020, Quelle: Österreichischer Skiverband.
Weitere Infos: https://www.oesv.at/datenschutz

Veröffentlicht von: greenbits (1904)

Zuletzt geändert von: greenbits - timing solutions (1904)

Zuletzt geändert am: Dienstag, 06. August 2013, 08:09 Uhr

2023/24,2023-06-01,2024-05-31
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